Unfallgutachten Voerde,Dinslaken
Bevor Sie als Geschädigter Schadensersatz oder Schmerzensgeld einfordern können, müssen Sie den
beanstandeten Schaden nachweisen.
Es ist zu Dokumentieren welche Schäden aus dem Unfall hervorgegangen sind.
Hier kommen wir ins Spiel, wir dokumentieren und berechnen den Schaden so wie die Schadenshöhe.
Für das Schmerzensgeld oder die Höhe des Schmerzensgeldes erstellt ihr Arzt ein ärztliches Gutachten.