Wichtig

Ab 700 Euro kein Bagatellschaden, Gutachten zulässig (H)

Bereits der BGH hat mit Urteil vom 30. November 2004 (Az. VI ZR 365/03) entschieden, dass bei Haftpflichtschäden über 700 Euro die Einholung eines Schadengutachtens nicht gegen die Schadenminderungspflicht verstößt. Dabei hat er auch nicht auf weitere Kriterien abgestellt. Oft wird ja behauptet, wenn der Schaden zwar höher, aber „übersichtlich“ sei, dürfe kein Gutachten auf Kosten des Schädigers erstellt werden. Im BG...H-Fall war ein Kind mit einem „Kickboard“ gegen das geparkte Fahrzeug des Geschädigten gestoßen, der Schaden belief sich auf zirka 700 Euro. Es liegt auf der Hand, dass es sich dabei um einen „übersichtlichen“ Schaden gehandelt hat. Dies hat den BGH jedoch nicht dazu veranlasst, die Notwendigkeit des Gutachtens in Frage zu stellen.

Die Instanzrechtsprechung folgt dem BGH, so zum Beispiel das AG Dortmund mit Urteil vom 26. Januar 2005 (Az. 134 C 13376/04). Von besonderer Bedeutung dürfte das Urteil des LG Coburg vom 20. Juli 2007 (Az. 33 S 36/07) sein, das bei einer Schadenhöhe von 718 Euro netto die Beauftragung eines Schadengutachtens für zulässig hält.

Wichtiger Hinweis der Redaktion: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Er wird regelmäßig auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst. Gleichwohl machen es die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

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